15.12.2013 - 15.01.2014
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

  1. RiCa50plus verrichtet für ihre Kunden Dienstleistungen und vermittelt Dienstleistungspartner. Die angebotenen und vermittelten Dienstleistungen umfassen Dienstleistungen aus den Bereichen Beratung im Gesundheitswesen, Antragstellungs- und Formularausfüllhilfe, Beistandschaften bei Ämtern und Behörden sowie notwendige Beratung durch Fachanwälte. Vermittlung ambulanter Pflegedienste, Seniorenwohnungen, Hauswirtschaft, Hilfsmittel, Menüservice, Umzugsservice, Renovierungen, handwerkliche Arbeiten, Wäschedienst, Einkaufsservice, Friseur, (medizinische) Fußpflege und Sanitätsbedarf.
  1. Auf Wunsch und Bevollmächtigung des Kunden ist im Rahmen der Beistandschaft ein kompetenter Mitarbeiter der Firma RiCa50plus während der Erstellung des Pflegegutachtens durch den MDK anwesend. RiCa50plus ermittelt unverbindlich und individuell Pflegebedarf und erstellt Pflegepläne nach Pflegestandards die dem MDK bei der Begutachtung vorgelegt werden und bei der Einstufung nützlich sein könnten.
  1. RiCa50plus behält sich vor, den geeigneten Dienstleister zu ermitteln, der die gewünschte Dienstleistung erbringt und vermittelt die Kontaktaufnahme des Dienstleisters mit dem Kunden. Auf Wunsch übernimmt RiCa50plus die Terminabsprache zwischen Dienstleister und Kunden. Die Firma RiCa50plus ist lediglich Vermittler und kein Vertreter der Kooperationsunternehmen und haftet in keinster Weise für entstehende Ansprüche aus der Versorgung beider Parteien.
  1. Die Kosten für den Kunden setzen sich individuell nach den erbrachten Dienstleistungen zusammen. (siehe Preisliste - Antragsformular) Bei Abbruch des laufenden Verfahrens durch den Kunden, ohne das ein Pflegegrad erreicht wurde, wird eine Unkostenpauschale von 70,00 EUR berechnet. 
  2. Die Bezahlung erfolgt spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto der Firma RiCa50plus bei der Volksbank in Schermbeck, Kontoinhaber Monika & Dieter Rietz. Die Kosten für andere Dienstleister (wie z. B. Handwerker, Fußpflege, Haushaltshilfen etc.) sind gesondert zu entrichten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Frist ist der Eingang auf dem Geschäftskonto der Firma RiCa50plus.
  1. Werden die von RiCa50plus umfassten Leistungen nicht von Pflegekassen, Krankenkassen oder von einem anderen Kostenträger übernommen, sind  sie vom Kunden selbst zu tragen.
  1. Der Kunde ist damit einverstanden, das RiCa50plus die Daten speichert und an Kooperationspartner weitergeben kann und die Kundschaft telefonisch und schriftlich über aktuelle Dienstleistungen und sonstige Angebote und Produkte informieren darf. Auf Anfrage, oder bei Bedarf ihrer Kunden kann RiCa50plus die angebotenen Vermittlungsdienste und Dienstleistungspartner jederzeit erweitern oder einstellen. Gerichtsstand ist Wesel (Westf.)
  2. Die Kündigung der Dienstleistungen aus dem Katalog des Sorglos-Pakets erfolgt automatisch nach 12 Monaten. Ausnahme, der Kunde verstirbt oder zieht in ein Alten-/Pflegeheim. Hier endet die Dienstleistung automatisch mit dem Umzug.

  3. Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „RiCa50plus“   an.